In Bayern, zu dem die Pfalz damals gehörte, hatte der neu eingesetzte bayerische Innenminister, Adolf Wagner, am 10. März 1933 veranlasst „sofort sämtliche kommunistische Funktionäre und Reichsbannerführer im Interesse der öffentlichen Sicherheit in Schutzhaft zu nehmen“. Eine feste Definition der Begriffe „kommunistischer Funktionär“ und „Reichsbannerführer“ erfolgte allerdings nicht. So merkte das Bezirksamt Zweibrücken bei der Schutzhaft eines jüdischen Rechtsanwaltes an, dass „auf keinen Fall (…) diese Begriffe aber zu eng oder formalistisch ausgelegt werden“ dürfen. Offiziell wurden in Bayern bis zum 1. April 1933 5.000 Personen in Schutzhaft genommen , davon allein bis zum 28. März 1933 über 900 Personen in der Pfalz. Zum zentralen Schutzhaftort in der Pfalz wurde das am 10. März 1933 eingerichtete frühe Konzentrationslager Neustadt.
Die Häftlingsgesellschaft in Neustadt war durchweg heterogen. Insgesamt befanden sich nachweislich im Laufe dessen Bestehens 453 Männer und eine Frau in Schutzhaft. Die größte Gruppe der Häftlinge stellten tatsächliche und vermeintliche Anhänger, Mitglieder oder Funktionäre der Arbeiterparteien (KPD, SPD, SAP). Dazu kamen einige wenige Mandatsträger des Zentrums bzw. der BVP, mehrere tatsächliche, aber vor allem vermeintliche Separatisten sowie vereinzelt Männer aus der NSDAP, der SA und des Stahlhelms (Bund der Frontsoldaten).
Funktionen der Schutzhaft im Lager Neustadt waren die Ausschaltung der organisierten Arbeiterbewegung, eine beschleunigte Gleichschaltung der Kommunalparlamente, die Segregation der Juden, eine Ausweitung des Gegnerbegriffes, die Abrechnung mit Gegnern aus der so genannten Kampfzeit, die Beeinflussung und Beendigung von Machtkämpfen innerhalb der lokalen NSDAP bzw. zwischen den nationalen Verbänden sowie die Lähmung eines potentiellen Widerstandes gegen das NS-Regime nach der Schutzhaft.
Mittlerweile wurden viele Informationen zu einzelnen Schutzhaftgefangenen gesichtet, sowohl Quellen von Verfolgern über die Verfolgten, als auch Zeugnisse der Verfolgten. Oftmals wird dadurch eine Kluft zwischen angegeben Haftgrund durch die an der Schutzhaft beteiligten Institutionen und tatsächlichen Mitgliedschaften in Organisationen/Parteien sichtbar. So wurde in den ‚Täterdokumenten‘ aus zahlreichen Sozialdemokraten – unabhängig einer tatsächlichen Funktion im Reichsbanner – „Reichsbannerführer“; Anhänger und Mitglieder der KPD wurden – ebenfalls unabhängig tatsächlicher Funktionen innerhalb der KPD – zu „kommunistischen Funktionären“; und Juden wurden – unabhängig ob sie sich in der Arbeiterbewegung engagierten oder nicht – zu „Geldgebern der Arbeiterbewegung“. Neben „kommunistischer Funktionär“ und „Reichsbannerführer“ legitimierte auch der Begriff „Separatist“ eine Schutzhaft. Auch hier wird in weiteren Dokumenten sichtbar, dass dieser Begriff bis ins unermessliche ausgedehnt wurde. Wir entschieden uns daher unter Organisationen/Parteien nur die Mitgliedschaften und Funktionen öffentlich zu erfassen, die nachvollziehbar belegt sind. Wir beschränkten uns dabei nicht nur auf Mitgliedschaften in der SPD und der KPD, sondern benannten auch zahlreiche Nebenorganisationen, da schließlich durch die Schutzhaftmaßnahmen ein gesamtes Milieu zerstört wurde.
Letztendlich übernahmen wir nach langen Überlegungen unter der Kategorie Religion mit jüdisch die rassische Definition der Verfolger. Bei einigen Juden ist bekannt, dass sie evangelisch getauft waren oder unter Religion selbst „ohne“ angaben. Verfolgt wurden sie als Juden. Insgesamt waren ca. 12 Prozent der Schutzhaftgefangenen – laut NS-Rassenideologie – Juden. Ihre Verfolgung war bereits im Frühjahr 1933 explizit antisemitisch. Unter Religion wird weiterhin die freireligiöse Weltanschauung aufgeführt. Dies hat u.a. den Hintergrund, dass sich zahlreiche Freireligiöse in Neustadt in Schutzhaft befanden, die bedingt durch diese Zugehörigkeit – auch unabhängig einer tatsächlichen Mitgliedschaft in den Arbeiterparteien – als „marxistisch“ galten.
Unter Schutzhaft 1933/1934 findet sich sowohl die Schutzhaft im frühen Konzentrationslager als auch ggf. Angaben zur gesamten Schutzhaftzeit. Selbst wenn Schutzhaftgefangene aus dem frühen Konzentrationslager Neustadt offiziell entlassen wurden, waren sie nicht selten kurz danach wieder in Schutzhaft, diesmal in den pfälzischen Justiz- und Polizeigefängnissen oder im Konzentrationslager Dachau. Ein Großteil der Schutzhaftgefangenen des frühen Konzentrationslagers Neustadt war insbesondere 1933/1934 mehrmals in Schutzhaft.
Unter Beruf wurde ausschließlich die Tätigkeit angegeben, die vor der Schutzhaft im frühen Konzentrationslager Neustadt ausgeübt wurde. Dies hat unter anderem den Hintergrund, dass mit der Schutzhaft gezielt auch Personen aus ihren Berufen gedrängt wurden, wie z.B. Angestellte bei den Kommunen und der Reichsbahn. So wurde in diesem Prozess z.B. aus einem leitenden Angestellten des Arbeitsamtes ein Winzertagner.
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